News: 21.05.12
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Die Bundesvereinigung für Altentherapie e.V.

Unsere Situation

Viele "altentherapeutische" Angebote haben "das Wohlbefinden, die Wellness und die Fitness von Senioren" im Auge. In anderen Zusammenhängen wird Altentherapie als "Beschäftigungs-Therapie" mit "Gedächtnistraining" und "Seniorentanz" verstanden, wieder andere Beschreibungen versuchen, die medizinische, gesellschaftliche oder sozialpolitische Bedeutung der "Altentherapie" herauszustellen.
In keinem Fall aber gibt es eine eindeutige, in sich geschlossene und überzeugende Darstellung dessen, was geriatrische Patienten unter therapeutischen Gesichtspunkten benötigen, nämlich eine individuelle, alters- und patientengerechte Therapie im Rahmen ärztlicher Behandlung, die dem Aspekt der Multimorbidität umfassend Rechnung trägt, also dem Umstand, dass alte Menschen oft an einer Reihe von Krankheiten oder deren Folgen leiden.

Wir wollen dieses Defizit ausgleichen und haben eine Konzeption entwickelt, die auf eine Reihe von Forderungen der Geriatrie reagiert.

 

Unsere Grundlage

Im Mittelpunkt unserer Betrachtungen stehen die Menschen, die aufgrund ihres Alters, ihrer altersspezifischen Erkrankungen sowie ihrer individuellen Bedürftigkeit insbesondere im körperlichen Bereich einen besonderen therapeutischen  Hilfsbedarf aufweisen.
Diese Gruppe betrachten wir vorrangig unter sekundären und tertiären Präventionsgesichtspunkten und stellen fest, dass es sich dabei um eine hochrelevante Gruppe unter den Heilmittelbeziehern handelt, sofern man die in Privathaushalten hilfebedürftigen Menschen in den Blick nimmt.
Der altentherapeutischen Versorgung kommt im abgestuften Konzept der Geriatrie eine Schlüsselposition zu, denn sie kann dazu beitragen, vollstationäre Versorgung zu verkürzen oder zu vermeiden, Immobilität zu verhindern und Pflegebedürftigkeit zu lindern oder zu verhindern.
Der jeweils notwendige Behandlungs-Schwerpunkt bestimmt sich nach dem individuellen Krankheitsbild und der teilzielorientierten Behandlungsfolge. Die weiter unten genannten Krankheitsbilder kommen bei alten Patienten nie vereinzelt vor, sondern immer in Kombination.

Es ist also erforderlich, für diese besondere Patientengruppe den herkömmlichen Begriff von "Therapie" um eine wichtige Dimension zu erweitern: Altentherapie findet da statt, wo und so, wie sie benötigt wird.

Einem Patienten mit Zustand nach Apoplex  z.B. muss durch die Therapie ermöglicht werden, sich in seiner Lebensumgebung wieder zurechtzufinden. Er benötigt also nicht nur isoliert in einer Praxis stattfindende Behandlung, sondern Therapie in seiner unmittelbaren Umgebung, die z.B. Hilfe beim Anziehen, Einkaufen, Busfahren, Treppensteigen usw. bietet.

Die individuelle Anleitung und Begleitung durch den Altentherapeuten während einer bestimmten Zeit des Tages in konkreten Lebenssituationen des Patienten bietet die Möglichkeit, Therapieergebnisse zu verbessern, die jeweiligen Techniken ziel- und situationsbezogen einzusetzen und zugleich den wichtigsten Aspekt in der Patientenbehandlung zu provozieren, nämlich den des "Linderungs-Erlebnisses". 

 

Durch solche gezielten altentherapeutische Maßnahmen kann ein älterer Mensch den erwarteten und wünschenswerten Zuwachs an physischer, alltagspraktischer, psychischer und kognitiver Kompetenz entwickeln. Dies geschieht unter Nutzung und unmittelbarer Erprobung, Übung und Festigung der vom Therapeuten vermittelten Techniken in alltäglichen Situationen des Patienten.

Mit zunehmendem Lebensalter bestehen häufig mehrere chronische Erkrankungen gleichzeitig, so dass mit Auftreten eines akuten Gesundheitsproblems besondere Risiken bestehen. Daher besteht Behandlungs- und Therapiebedarf z.B. für

 

Durch gezielte Rehabilitationsmaßnahmen kann ein älterer Mensch, der zum Beispiel in die Pflegestufe II eingruppiert wurde, einen Zuwachs an physischer, alltagspraktischer, psychischer und kognitiver Kompetenz entwickeln, der eine Einstufung in Pflegestufe I oder Pflegestufe 0 rechtfertigen würde.

 

Unser Angebot:

Anerkennung als Altentherapeut/in - BVAT®

Hinsichtlich der erforderlichen Qualifikation als "Heilmittelerbringer" i.S. des § 124 SGB V sowie der Vorgaben der "Allgemeinen  Zulassungsempfehlung für die  Heilmittelbereiche physikalische Therapie,  Sprachtherapie und Ergotherapie" handelt  es sich bei den Absolventen der (zwingend) erforderlichen Fortbildung um bereits staatlich anerkannte Kräfte.

Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die "Bundesvereinigung für Altentherapie e.V."(BVAT), die Konzeption, Organisation, Durchführung und Zertifizierung der Fortbildung verantwortet.
Einheitliche Standards bei der Ausbildung der Altentherapeuten sind durch die Bundesvereinigung für Altentherapie sichergestellt.

Die Eintragung der Marke Altentherapeut/in - BVAT®   ist zum 19.4.2005 erfolgt. Damit ist die Exklusivität der neuen Dienstleistung auch unter den gewerblichen Aspekt gesichert. Wir wollen bei den Trägern der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung bzw. den Pflegekassen sowie bei Ärzten für unsere Konzeption werben. Dabei ist unser Ziel, mit den Kostenträgern Verträge abzuschließen, die eine Versorgung mit eindeutig definierter Leistung ermöglichen.

Den Angehörigen der beschriebenen Berufsgruppen wird eine Möglichkeit zur Erweiterung ihrer therapeutischen Leistung geboten, die mittel- und langfristig die hier skizzierten Wirkungen haben wird. Den Nutzen für die Patienten in einer alternden Gesellschaft sowie den Einsparungseffekt für die Kostenträger haben wir hinreichend beschrieben.

Die Schaffung einer neuen Abrechnungsposition "Altentherapie" wird helfen, eine fachlich einwandfreie, therapeutisch sinnvolle und gesundheits- sowie sozialpolitisch erforderliche Leistung zu erbringen sowie sie zu fördern und weiterzuentwickeln.